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Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis

Darunter fallen zum Beispiel alle scharfen Schusswaffen für Patronenmunition sowie Patronenmunition und Pyrotechnische Munition Kl. II.

Für diese, in unseren Internetseiten auch als solche gekennzeichneten Artikel, die laut Gesetz ausschließlich an Inhaber einer Erwerbsberechtigung überlassen werden dürfen, benötigen wir grundsätzlich den Nachweis dieser Erwerbsberechtigung.

Die EWB ist im original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen.

Original EWB:

Jagdschein, Waffenbesitzkarte (WBK) oder Munitionserwerbsschein (MES). Bitte senden Sie uns mit oder kurz nach Ihrer Bestellung die original EWB (bitte als Einwurfeinschreiben) sowie im Falle einer WBK oder MES zusätzlich eine leserliche, beidseitige (Vorder- und Rückseite) Kopie Ihres Personalausweises und bestätigen diese Kopie mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift. Eine WBK oder ein MES enthält keine Anschrift, aus diesem Grund ist die zusätzliche Ausweiskopie erforderlich.

Beglaubigte Kopie

Eine beglaubigte Kopie enthält das Datum der Beglaubigung und unterscheidet sich alleine dadurch bereits erheblich von einer nicht beglaubigten Kopie. Wir müssen uns als Überlasser von Erlaubnispflichtigen Gegenständen davon überzeugen das der Erwerber auch noch tatsächlich im Besitz dieser Erlaubnis ist. Eine, eventuell bereits Jahre alte Kopie, kann dafür natürlich keine Gewähr bieten.

Sie werden sicherlich verstehen das ein Fax oder Scann per Mail aus diesen Gründen nicht ausreicht und auch nach dem Gesetz keinesfalls anerkannt werden kann.

Beglaubigte Kopie des Jagdscheins:

Wir benötigen die erste Seite mit der Nummer des Jagdscheins, die zweite Seite mit den Angaben zu Ihrer Person und der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum usw. sowie gegebenenfalls die Seite auf der die aktuelle Verlängerung der Gültigkeit eingetragen ist.

Beglaubigte Kopie einer WBK/MES:

Wir benötigen beide Seite des Dokuments sowie zusätzlich eine doppelseitige (Vorder- und Rückseite), lesbare Ausweiskopie (ohne Beglaubigung) mit Ihrer rechtsverbindlicher Unterschrift. Eine WBK oder ein MES enthält keine Anschrift, aus diesem Grund ist die zusätzliche Ausweiskopie erforderlich.

Die Dokumente senden Sie uns bitte per Post als Einwurfeinschreiben an unsere Anschrift. Diese finden Sie unter "KONTAKT" sowie unter "IMPRESSUM"

Originaldokumente werden Ihnen vorab per Einwurfeinschreiben oder mit der Lieferung zurück gesandt. Beglaubigte Kopien erhalten Sie auf Wunsch ebenfalls mit der Lieferung zurück.